WEG-Verwaltung

  • Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  • Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung, beziehungsweise der Gemeinschaftsordnung
  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplanes
  • Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inklusive der Einzeljahresabrechnungen
  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Erstellung mittelfristiger Planungen (3-5 Jahre) zusätzlich zum Wirtschaftsplan
  • Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung durch die Eigentümer
  • technische Beratung bei der Vergabe von Aufträgen
  • kaufmännische und technische Prüfung aller anfallenden Rechnungen
  • Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Objekts
  • regelmäßige Prüfung aller Verträge
  • Bei Bedarf werden Objektbegehungen mit dem Beirat, zur Planung von kurz- und mittelfristigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
  • regelmäßige Anlagenbegehungen durch den Verwalter
  • Kontrolle des Hausmeisters und der Reinigungskräfte
  • Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • bei Bedarf, die Ausschreibung und Überwachung der jeweiligen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten