- Nachweis von Mietinteressenten bei Erstbezug und Mieterwechsel
- Einholung Mieterselbstauskunft
- Besichtigung des Mietobjektes, Verhandlung des Vertrages
- Abschluss von rechtlich geprüften Mietverträgen
- Entgegennahme von Mietkautionen, die auf einem Treuhandkonto gesondert vom sonstigen Vermögen geführt werden
- Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
- Kontrolle von eingehenden Mieten (einschließlich Betriebs-/Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung von rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden
- Abrechnung mit den Mietern über dessen Betriebskosten-/Nebenkosten und Heizkostenvorauszahlungen
- Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
- Kautionsabrechnung
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
- stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen
- Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern
- Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluss von Wartungsverträgen durch zuverlässige Unternehmen
- regelmäßige Objektbegehungen sowie Gespräche mit Hausmeistern