Mietverwaltung

  • Nachweis von Mietinteressenten bei Erstbezug und Mieterwechsel
    • Einholung Mieterselbstauskunft
    • Besichtigung des Mietobjektes, Verhandlung des Vertrages
    • Abschluss von rechtlich geprüften Mietverträgen
  • Entgegennahme von Mietkautionen, die auf einem Treuhandkonto gesondert vom sonstigen Vermögen geführt werden
  • Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
  • Kontrolle von eingehenden Mieten (einschließlich Betriebs-/Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung von rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden
  • Abrechnung mit den Mietern über dessen Betriebskosten-/Nebenkosten und Heizkostenvorauszahlungen
  • Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
  • Kautionsabrechnung
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
  • stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen
  • Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern
  • Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluss von Wartungsverträgen durch zuverlässige Unternehmen
  • regelmäßige Objektbegehungen sowie Gespräche mit Hausmeistern