- Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
- Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung, beziehungsweise der Gemeinschaftsordnung
- Erstellung des Gesamtwirtschaftsplanes
- Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inklusive der Einzeljahresabrechnungen
- Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Erstellung mittelfristiger Planungen (3-5 Jahre) zusätzlich zum Wirtschaftsplan
- Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung durch die Eigentümer
- technische Beratung bei der Vergabe von Aufträgen
- kaufmännische und technische Prüfung aller anfallenden Rechnungen
- Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Objekts
- regelmäßige Prüfung aller Verträge
- Bei Bedarf werden Objektbegehungen mit dem Beirat, zur Planung von kurz- und mittelfristigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
- regelmäßige Anlagenbegehungen durch den Verwalter
- Kontrolle des Hausmeisters und der Reinigungskräfte
- Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- bei Bedarf, die Ausschreibung und Überwachung der jeweiligen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten